„Feststehende Gruppen im Mannschaftssport (zum Beispiel Fußball, Volleyball, Handball, Basketball) von höchstens 30 Personen und im Individualsport (zum Beispiel Ringen, Judo, Taekwondo) von höchstens fünf Personen dürfen in der Sporthalle und anderen geschlossenen Räumen trainieren. Das Alter der Sportlerinnen und Sportler spielt ab 5. September keine Rolle mehr. Bisher war dies nur Personen im Alter bis zu 27 Jahren gestattet. Für den Wettkampfbetrieb in Sportarten, in denen die Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sportausübung unmöglich ist, gilt nun, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein dürfen. Aber: Die Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot gilt nur für die reine Sportausübung.“ <Alle Informationen>