Für ihre kommunalen Sporthallen erarbeitet die Stadt ein Hygienekonzept, um dann in Kürze eine eingeschränkte Hallenöffnung zu ermöglichen. Erst wenn alle hygienischen Voraussetzungen geschaffen sind, um die Vorschriften der neuesten Corona-Verordnung einhalten zu können, wird eine Öffnung der Sporthallen möglich sein. Zu beachten sind Abstands- und Hygienemaßnahmen für Umkleide-, Dusch- und WC-Räume, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen für Sportgeräte, die Möglichkeiten des Luftaustausches der Hallen sowie die Regulierung der Zugangsbeschränkungen und die Erfassung der Kontaktdaten aller Nutzer.  Aktuelle Informationen der Stadt Schwedt